Hilfe - für wen?
Personenkreis
Alle volljährigen Personen, egal welcher Abstammung oder ethnischer und politischer Zugehörigkeit, können grundsätzlich unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe gem. §§ 53/54 Sozialgesetzbuch XII kann ein bestimmter Personenkreis diese Leistungen kostenlos erhalten.
Hierzu muss eine psychische/seelische Beeinträchtigung oder die Bedrohung zu einer solchen vorliegen.
Darüber hinaus muss eine Bewilligung zur Kostenübernahme der Hilfeleistung vorliegen, die zur Verbesserung der Lebenssituation beitragen soll.