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Unser Büro in Bad Zwischenahn
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Hilfe - für wen?

Personenkreis

Alle volljährigen Personen, egal welcher Abstammung oder ethnischer und politischer Zugehörigkeit, können grundsätzlich unsere Leistungen in Anspruch nehmen.


Voraussetzungen

Im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe gem. §§ 53/54 Sozialgesetzbuch XII kann ein bestimmter Personenkreis diese Leistungen kostenlos erhalten.
Hierzu muss eine psychische/seelische  Beeinträchtigung oder die Bedrohung zu einer solchen vorliegen.

Darüber hinaus muss eine Bewilligung zur Kostenübernahme der Hilfeleistung vorliegen, die zur Verbesserung der Lebenssituation beitragen soll.